Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.1980

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5792
BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79 (https://dejure.org/1980,5792)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1980 - 5 StR 716/79 (https://dejure.org/1980,5792)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1980 - 5 StR 716/79 (https://dejure.org/1980,5792)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Unerreichbarer Zeuge - Bekannter ausländischer Aufenthaltsort - Ablehnung des Beweisantrags zur Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen - Ablehnung der Vernehmung aufgrund Unerreichbarkeit der Zeugen - Unerreichbarkeit nur nach Ausschöpfen aller ...

Papierfundstellen

  • StV 1981, 5
  • GA 1980, 355
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) -

    Auszug aus BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79
    Auch ein im Ausland lebender Zeuge ist nur unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (BGH NJW 1953, 1522; NJW 1979, 1788).

    Diese Bestimmung gewährt den als Zeugen geladenen Personen ein zeitlich befristetes freies Geleit, das für Ihre Entscheidung, ob sie der Ladung folgen sollen, unter Umständen Bedeutung haben kann (BGH NJW 1979, 1788).

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein sich im Ausland an einem bekannten Ort aufhaltender Zeuge als unerreichbar gilt, falls nur seine Vernehmung in der Hauptverhandlung, zur Erforschung der Wahrheit beizutragen vermag, aber nicht herbeigeführt werden kann (BGHSt 13, 300, 302; BGH GA 1965, 209, 210; BGH bei Holtz MDR 1979, 807).
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Die Ladung muß einen Hinweis auf den Strafverfolgungsschutz nach Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens enthalten, wenn - wie im Falle des Verdachts der Tatbeteiligung - ein solcher Hinweis geboten ist (BGH, Beschl. vom 8. Januar 1980 - 5 StR 716/79 - bei Holtz MDR 1980, 456).
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. u.a. BGH GA 1980, 355 = BGH bei Holtz, MDR 1980, 456; BGH NStZ 1983, 422).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80

    Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund

    Zutreffend beanstandet er, daß die nunmehr in Schweden wohnhafte Zeugin P., gegen die ebenfalls ein Strafverfahren anhängig ist, nicht unter Hinweis auf das sich aus Artikel 12 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (BGBl 1964 II 1386) [richtig: 20. April 1959 (BGBl 1964 II 1369, 1386) - d. Red.] ergebende Recht auf freies Geleit geladen worden ist und daß deshalb die auf § 251 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StPO gestützte Verlesung der Protokolle über ihre richterliche und polizeiliche Vernehmung unzulässig war (BGH NJW 1979, 1788 sowie BGH, Beschluß vom 8. Januar 1980 - 5 StR 716/79 -).
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84

    Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Ablehnung eines

    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (BGH NJW 1979, 1788; GA 1980, 355 = bei Holtz MDR 1980, 456; BGH Strafverteidiger 1981, 5, 602).
  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 528/82

    Ladungsfähigkeit eines unter das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe

    Die Ladung muß einen Hinweis auf den Strafverfolgungsschutz nach Artikel 12 Abs. 3 des Übereinkommens enthalten, wenn - wie im Falle des Verdachts der Tatbeteiligung - ein solcher Hinweis geboten ist (BGH, Beschluß vom 8. Januar 1980 - 5 StR 716/79 - bei Holtz in MDR 1980, 456).
  • BGH, 30.10.1984 - 5 StR 525/84

    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. u.a. BGH GA 1980, 355 = b. Holtz MDR 1980, 456; NStZ 1983, 422 [BGH 10.05.1983 - 5 StR 221/83]).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1980 - 4 StR 57/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11852
BGH, 27.03.1980 - 4 StR 57/80 (https://dejure.org/1980,11852)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1980 - 4 StR 57/80 (https://dejure.org/1980,11852)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1980 - 4 StR 57/80 (https://dejure.org/1980,11852)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerhehlerei - Verhältnis von § 374 Abgabenordnung (AO) und § 11 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz alte Fassung (BeTMG)

Papierfundstellen

  • GA 1980, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79

    Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht

    Auszug aus BGH, 27.03.1980 - 4 StR 57/80
    Das gilt aber nicht für die erste Alternative des § 374 Abs. 1 AO (Hinterziehung von Verbrauchssteuern oder Zoll als Vortat); dieser Tatbestand kommt bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vielmehr regelmäßig zur Anwendung, soweit die Betäubungsmittel nicht zum Eigenverbrauch erworben worden sind (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1979 - 4 StR 472/79 - undUrteil vom 20. September 1979 - 4 StR 474/79; Schmidt in MDR 1978 S. 5, 6; Meyer in Erbs/Kohlhaas, § 374 AO Anm. 3 a, c; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl., § 374 AO Rdn. 4, 6).
  • BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78

    Tateinheit zwischen dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und dem

    Auszug aus BGH, 27.03.1980 - 4 StR 57/80
    Auf den Beschluß des Senatsvom 19. Mai 1978 (4 StR 134/78), auf den sich die Strafkammer beruft, läßt sich diese Auffassung jedenfalls nicht stützen.
  • BGH, 19.09.1979 - 4 StR 474/79

    Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln im Falle eines Tauschgeschäfts

    Auszug aus BGH, 27.03.1980 - 4 StR 57/80
    Das gilt aber nicht für die erste Alternative des § 374 Abs. 1 AO (Hinterziehung von Verbrauchssteuern oder Zoll als Vortat); dieser Tatbestand kommt bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vielmehr regelmäßig zur Anwendung, soweit die Betäubungsmittel nicht zum Eigenverbrauch erworben worden sind (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1979 - 4 StR 472/79 - undUrteil vom 20. September 1979 - 4 StR 474/79; Schmidt in MDR 1978 S. 5, 6; Meyer in Erbs/Kohlhaas, § 374 AO Anm. 3 a, c; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl., § 374 AO Rdn. 4, 6).
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